AGB

Allgemeine Geschäfts-, Miet- und Zahlungsbedingungen 

Allgemeine Geschäfts-, Miet- und Zahlungsbedingungen des
Ferienhauses Malino

I. Allgemeine Vertragsbestimmungen

(1) Buchungsanfragen sind für beide Vertragsparteien unverbindlich.
(2) Unter Verwendung der elektronischen Buchungsanfrage (Homepage / E-Mail / Telefon) oder per Telefax stellen Sie eine Buchungsanfrage, in der der von Ihnen gewünschte Zeitraum des Aufenthaltes sowie die Personenanzahl der Reiseteilnehmer enthalten ist. Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung, in der die Höhe der Anzahlung (20% des Mietpreises) aufgeführt ist. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen auf das im Mietvertrag aufgeführte Konto zu überweisen. Sobald die Anzahlung auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben ist, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Mit Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Vermieters ist der Mietvertrag verbindlich/bindend.
Mündliche Auskünfte oder Reservierungen sind für beide Seiten unverbindlich.

II. Preise, Zahlungen und Fälligkeit

(1) Es gelten die Mietpreise in unserer Preisliste. Bei den Preisangaben handelt es sich um Bruttopreise.
(2) Der Mieter hat die Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises binnen 7 Banktagen nach Eingang der Buchungsbestätigung des Vermieters auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen. Der Restzahlung hat der Mieter spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto des Vermieters zu zahlen.
(3) Bei kurzfristigen Vertragsabschlüssen unter einem Monat vor Anreisetag hat der Mieter den vollen Vertragspreis unverzüglich an den Vermieter zu zahlen und die Bezahlung des vollen Vertragspreises vor Übergabe der Hausschlüssel nachzuweisen (etwa durch Original-Bankbestätigung, Original-Kontoauszüge).
(4) Die jeweiligen Mietpreise bitten wir dem Button "Preise" zu entnehmen.
Die Kaution in Höhe von 200,00 € wird mit dem Mietpreis überwiesen, sie wird nach beanstandungsloser Abreise wieder an Sie zurück überwiesen. Bei eventuell entstandenen Schäden wird die Kaution vorerst einbehalten bis zur Klärung und Behebung der Schäden.
Die anfallende Kurtaxe muss vor Ort an unseren Hausmeister bezahlt werden. Die von Glowe erhobenen Kurtaxepreise entnehmen Sie bitte dem folgenden Link www.glowe.de/download/kurabgabe.pdf

III. Leistungen des Vermieters

(1) Der Mietpreis schließt folgende Leistungen des Vermieters ein:
- Überlassung des Mietobjekts zur Nutzung während der Mietdauer,
- Übernahme des Nebenkosten (Wasser, Heizung, Strom außer in dem Zeitraum vom 01.11.-31.03. eines jeden Jahres hier werden 25,-€ Stromkosten berechnet).

IV Belegung des Ferienhauses, Untervermietung

(1) Die Belegung des Ferienhauses ist nur mit der Anzahl der Personen gestattet, die im Vertrag festgelegt wurde. Unbenommen ist dabei der kurzzeitige Besuch (ohne Übernachtung) von Gästen des Mieters.
(2) Die gänzliche oder teilweise Untervermietung des Ferienhauses ist nicht gestattet.
(3) Der Mieter ist, sofern nicht vom Vermieter schriftlich oder per Telefax zugesichert, während der Mietdauer berechtigt, zwei motorbetriebene Fahrzeuge (Kraftfahrzeug oder Motorrad) auf dem Ferienhausgelände des Vermieters, und zwar nur auf den ihm zugewiesenen zwei Parkflächen, abzustellen. Jegliche weitere Nutzung des Ferienparkgeländes durch den Mieter oder Gäste des Mieters mit motorbetriebenen Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Motorrad) ist untersagt. Das Abstellen motorbetriebener Fahrzeuge (Kraftfahrzeug oder Motorrad) außerhalb der dem Mieter zugewiesenen Carports (z.B. Wege, Grünflächen etc.) ist generell untersagt. Ebenso ist es generell untersagt, Lastkraftwagen, Anhänger und Wohnmobile auf das Ferienparkgelände zu verbringen. Der Mieter steht dafür ein, dass seine Gäste diese Bestimmungen einhalten.

V. Ankunft und Abreise, Schlüssel und Schlüsselhaftung

(1) Das Mietobjekt ist am Tag des Mietbeginns ab 16:00 Uhr an der Rezeption vom Betreuungspersonal zu übernehmen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder per Telefon eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Bitte beachten Sie das eine Anreise vor 16:00 Uhr nicht möglich ist.
(2) Sofern sich der Mieter verspätet, hat er dies unverzüglich dem Rezeptionsbüro fernmündlich mitzuteilen. Eine spätere Übergabe des Mietobjekts außerhalb des Zeitraums gem. Ziff. (1) wird vom Vermieter nicht gewährleistet.
(3) Die Rückgabe des vollständig geräumten Mietobjekts und der vom Vermieter dem Mieter übergebenen Schlüssel erfolgt am vereinbarten Abreistag zwischen 9:00 Uhr und 10:00 Uhr. Die Rückgabe zu einer anderen Uhrzeit bedarf der Vereinbarung der Vertragsparteien.
Der Mieter hat bei Übergabe das Geschirr sauber, den Geschirrspüler geräumt, den Abfall entsorgt und das Haus aufgeräumt und ohne Schäden hinterlassen.
(4) Den Mieter trifft die nebenvertragliche Obhutspflicht für den ihm vom Vermieter ausgehändigten Schlüssel des Mietobjekts. Er hat den Schlüssel während der Dauer des Mietvertrages sorgsam aufzubewahren und darauf acht zu geben, dass er nicht in Verlust gerät. Für den Fall des Verlustes hat der Mieter die Kosten des Austausches der Schließzylinder und der Schlüssel zu tragen.

VI. Sorgfaltspflichten des Mieters

(1) Dem Mieter steht das Recht zu, dass das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenstände und die mit vermietete Außenfläche einschließlich der ihm zugewiesenen Stellplätze allein zu nutzen. Ihm steht ferner das Recht zu, die Gemeinschaftsflächen (Spielplätze usw.) gemeinsam mit anderen Mietern zu nutzten.
(2)Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen mit großer Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung (auch Hunde) und Gäste entstandenen Schaden an der Mietsache oder Gemeinschaftseinrichtungen zu ersetzen.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Vorgaben der jeweiligen Gemeinde hinsichtlich der Mülltrennung zu beachten und einzuhalten. Das Rauchen innerhalb des vermieteten Ferienhauses ist grundsätzlich untersagt. Das Rauchen auf der Terrasse ist bei geschlossener Terrassentür und bei Benutzung von Aschenbechern gestattet.
(4) Die Hundehaltung ist bei diesem Mietobjekt erlaubt. Der Mieter ist in diesen Fällen verpflichtet Rasse des Tieres vor Begründung des Mietvertrages mitzuteilen.

Da dem Mieter vertraglich das Mitbringen eines Hundes gestattet wird, hat er dafür Sorge zu tragen, dass durch seinen Hund(e) keine Beschädigungen jeglicher Art am gemieteten Ferienobjekt entstehen. (Entstandene Schäden müssen angezeigt und vom Mieter erstattet werden).

Der Mieter verpflichtet sich darauf zu achten, das Betten sowie Einrichtungsgegenstände z.B. Sofas nicht von den Hunden betreten werden.
(5) Die Hausordnung und die darin geregelten ortsüblichen Ruhezeiten sind vom Mieter einzuhalten.

VII. Rücktritt vom Vertrag

(1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Vermieter hat dann jedoch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die sich nach der Höhe des vereinbarten Mietzinses unter Abzug des Wertes für ersparte Aufwendungen sowie durch anderweitige Vermietung des Mietobjekts ermittelt.
(2) Zwischen den Parteien wird eine Pauschalierung dieses Entschädigungsanspruchs gem. Ziff. (1) wie folgt vereinbart:

- Stornierung bis 90 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
- Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
- Stornierung bis 42 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
- Stornierung später als 30 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises.

Der Mieter und Vermieter sind gleichzeitig bemüht, einen Nachmieter zu finden.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.
(3) Der Vermieter rät dem Mieter, eine Reiserücktrittsversicherung über den Vertragswert abzuschließen.
VIII. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Vertragsdurchführung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Insoweit gilt § 651 j BGB entsprechend.

IX. Haftung

(1)Der Mieter ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, ist der Mieter verpflichtet, diese an Ort und Stelle unverzüglich dem Hausmeister mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.

WLAN-Nutzungsvereinbarung 

Der Gast erkennt nachstehende Vereinbarung bei verbindlicher Buchung an:
(1) Wir weisen darauf hin, dass das WLAN einschließlich des Benutzerzugangs und des Passworts nur für den Buchungszeitraum zur Verfügung steht und als (kostenlose) Serviceleistung jederzeit widerrufen werden kann.
(2) Wir weisen darauf hin, dass der Mieter Dritten keinen Zugang zum WLAN gewähren und die Nutzerdaten nicht weitergeben darf.
(3) Wir behalten uns vor, den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren, wie zum Beispiel gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten.
(4) Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Schadsoftware wie Viren, Trojaner oder Würmer bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen können und der Gast sein Laptop oder Tablet mit einem aktuellen Virenschutzprogramm schützen sollte.
(5) Für die über das WLAN übermittelten Daten sowie die in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist der Gast verantwortlich und hat die Kosten zu tragen.
(6) Der Gast hat bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten und keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte zu nutzen oder zu verbreiten, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen, die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder verbreiten sowie das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) oder für eine andere Form unzulässiger Werbung zu nutzen.
(7) Durch die verbindliche Buchung ist der Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter freigestellt, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Gast oder auf einem Verstoß gegen diese Vereinbarung beruhen.
(8) Der Gast muss für alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des WLAN aufkommen. 

Reiserücktrittsversicherung:

Zu Ihrer Buchung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung.
Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder andere unerwünschte Vorkommnise, auch innerhalb der Familie können unvorhergesehen eintreten.

Stand: 10.10.2021

Addresse

Ferienhaus Malino
Ostseeparksiedlung Glowe
Espenweg 37
18551 Glowe

Kontakt

Tel: 0171-4436002
E-Mail: info@ferienhaus-malino.de
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